Worauf haben Sie als Opfer Anspruch?

Beratung

Als Opfer oder als dem Opfer nahe stehende Person, haben Sie bei uns Anspruch auf unentgeltliche Beratung. Ausserdem vermitteln wir Ihnen materielle, juristische und psychologische Hilfe und informieren Sie über die Möglichkeiten und Grenzen der Opferhilfe.

Finanzieller Anspruch

Folgende Formen:

  • Soforthilfe in geringem Umfang
  • Entschädigung für den Schaden, der durch die Straftat entstanden ist.
  • Genugtuung in schweren Fällen und bei besonderen Umständen
  • Vorschussleistungen

Dieser Anspruch kann an die Opferhilfestelle nur dann gestellt werden, sofern Sie keine Leistungen von Dritten (Täter, Versicherungen etc.) erhalten oder erhalten können.

Wir erstellen mit Ihnen die Anträge

Die Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen innert zwei Jahren nach der Straftat bei der Behörde eingereicht werden. Andernfalls sind die Ansprüche verwirkt. Soforthilfe und Genugtuung stehen Opfern unabhängig von ihrer finanziellen Situation zu. Die Höhe von Entschädigungen, längerfristigen Hilfen (psychologische, juristische etc.) und Vorschussleistungen bemessen sich nach Einkommen und Vermögen des Opfers. Über diese Anträge entscheidet die Opferhilfestelle der Sicherheitsdirektion.

Gesuche sind zu richten an:
Sicherheitsdirektion
Opferhilfestelle
Postfach, 6301 Zug