Schuldenhotline:

Können Sie vor lauter Geldsorgen nicht mehr schlafen?
Wenden Sie sich an unsere HotLine, wenn Sie Auskunft benötigen zu Fragen um:

  • das Betreibungsverfahren
  • den Privatkonkurs
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • das Vorgehen bei einer Schuldensanierung
  • bei anderen rechtlichen Fragen, welche die Schulden betreffen

Sie erreichen uns
Dienstags von 15.00 – 17.00
041 728 80 71

Unser generelles Angebot

  • Kostenlose und umfassende Beratung zu Themen wie Schulden, Umgang mit Geld, Haushaltbudget, Sanierungslösungen und Privatkonkurs
  • Analyse der persönlichen, finanziellen Situation
  • Sofortmassnahmen zur Beruhigung der Situation ergreifen
  • Entschuldungs-/Sanierungslösungen und deren Konsequenzen aufzeigen
  • Begleitung und Betreuung während der Sanierung
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern und Amtsstellen
  • Übernahme Sachwaltermandat bei einvernehmlicher privater Schuldenbereinigung

Bitte beachten Sie, dass wir ohne Ihre Mitarbeit keine Schulden sanieren können, Ihnen kein Geld und keine Kredite geben und Ihnen Ihre Schulden nicht abnehmen können!

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Privatpersonen, die im Kanton Zug wohnhaft sind.
Die Schuldensumme spielt dabei keine Rolle. Sie können erst seit kurzem in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein oder schon seit langem mit Schulden leben. Wichtig ist, dass Sie motiviert sind Ihre Schuldensituation anzuschauen und die nötigen Veränderungen vorzunehmen.

Ziel: Wir ordnen mit Ihnen Ihre Finanzen und suchen gemeinsam nach tragbaren Lösungen, damit Sie wieder ein schuldenfreies, selbst bestimmtes Leben führen können.

Grundsätze

Zu jeder Schuldensanierung gehört eine Budgetberatung.

Budget und Sanierungsplan werden so berechnet, dass es zu keiner Neuverschuldung kommt.

Eine Schuldensanierung muss innert einem überblickbaren und zumutbaren Zeitraum abgeschlossen werden können. Dieser beträgt in der Regel nicht mehr als drei Jahre.

Alle Gläubiger werden gleich behandelt. Ausgenommen, wenn das Gesetz eine Bevorzugung vorsieht oder wenn die Privilegierung den andern Gläubigern gegenüber offen gelegt wird.

Die Mitarbeit der Betroffenen ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Schuldensanierung.

Das Angebot ist kostenlos.
Wir unterstehen der Schweigepflicht.

Wir arbeiten nach den Richtlinien des Dachverbandes der Schuldenberatung Schweiz.