Rechtsstillstand bei Betreibungen

19.03.2020

Schuldner*innen dürfen aktuell in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Der sogenannte Rechtsstillstand gilt vom 19. März 2020 bis am 4. April 2020. Direkt im Anschluss beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien. Diese haben die gleichen Wirkungen und dauern bis am 19. April 2020.